Startseite | Aktuelles | Gottesdienste | Kirchen | Was ist, wenn | Mitarbeiter | Kindergarten | Gruppen
Boxbild
  Druckversion   Seite versenden

Der Elternbeirat des Kindergartens

Zu Beginn des Kindergartenjahres (September/Oktober) wählen die Erziehungsberechtigten aus ihrer Mitte den Elternbeirat – bestehend aus 5 Elternvertretern und 5 Stellvertretern.

Die rechtlichen Bestimmungen zum Thema „Elternbeirat“ erhalten Sie im bayerischen Kindergartengesetz unter der Internetadresse:   http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/baykibig/index.htm   (Link anklicken)

 

Aufgaben des Elternbeirats:

In seiner Funktion als gewählter Vermittler zwischen Eltern, Träger, Personal und Grundschule wird er zu wichtigen Fragen und Entscheidungen, die sich auf Kinder und Eltern auswirken, informiert und gehört.

In diesem Rahmen berät der Elternbeirat insbesondere über:


· Aufstellung des Haushaltsplans
· Festlegung der Höhe der Elternbeiträge
· Änderung, Ausweitung oder Einschränkung der Zweckbestimmung
· Räumliche und sachliche Ausstattung
· Personelle Besetzung
· Gesundheitserziehung der Kinder
· Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations-, Bildungs- und
  Erziehungsfragen
· Öffnungszeiten des Kindergartens
· Einberufung der Elternbeiratssitzungen
· Abgabe eines jährlichen Rechenschaftsbericht
· Organisation und Mithilfe bei Kindergartenfesten und Basaren etc.